Der ESF im Land Thüringen

Die Strategie für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds in Thüringen für die Jahre 2014 bis 2020 ist im „Operationellen Programm“ des Freistaates festgelegt.
Dabei wird sich auf die folgenden Thematischen Ziele konzentriert:
1. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
2. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
3. Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Zur Umsetzung dieser Ziele stehen dem ESF in Thüringen in seiner fünften Förderperiode insgesamt 499 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch öffentliche und private Kofinanzierung ergänzt.

Mittelverwaltende Stelle in Thüringen ist die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW).
Momentan existieren in Thüringen neun Richtlinien, über die Mittel des ESF beantragt werden können:

Aktivierungsrichtlinie
Förderung der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit sowie der nachhaltigen Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen
Gegenstand der Förderung:

  • Niedrigschwellige, aufsuchende Angebote im Sinne individueller, sozialpäda-gogischer Integrationsbegleitung zur Unterstützung bei persönlichen Problem-lagen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Regel bis zur Vollen-dung des 27. Lebensjahres längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Le-bensjahres.
  • Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung von persönlichen, sozialen, ge-sundheitlichen, familiären und beruflichen Kompetenzen von langzeitar-beitslosen Menschen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Elternverantwortung, insbesondere Alleinerziehender, unter Einbeziehung der Kinder.
  • Praxisorientierte Maßnahmen, die wohnortnah und tagesstrukturierend der Förderung der Ausbildung- bzw. Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen in der Regel bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres dienen und die Kombination von Gruppen- oder Einzelmaßnahmen bzw. sozialpädagogischer Begleitung im vorgenannten Sinne ermöglichen.

Armutspräventionsrichtlinie
Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention
Gegenstand der Förderung:

  • Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften bei der lokalen Entwicklung und qualifizierten Umsetzung von Handlungsstrategien zur sozialen Integration von durch Ausgrenzung bedrohten Bevölkerungsgruppen und zur Bekämpfung individueller Armut insbesondere durch eine bedarfsgerechte Planung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur
  • Wohnort – bzw. sozialraumbezogene Netzwerkaktivitäten und Netzwerkstrukturen, die durch eine zielentsprechende Bündelung von Angeboten zur Qualifizierung, Betreuung und Begleitung eine Verbesserung der regionalen bzw. lokalen Beschäftigungssituation erwarten lassen und zum Abbau individueller Armutslagen beitragen
  • Fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Prozessmoderation lokaler Akteure und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege mit der Fokussierung auf Armutsstrategien und soziale Integration mit dem Ziel, Strategien für eine vernetzte Planung und abgestimmte lokale Entwicklung zu initiieren, mitzugestalten, zu begleiten und zu evaluieren

Ausbildungsrichtlinie
Förderung der betriebsnahen Ausbildungsvorbereitung und beruflichen Ausbildung: Gefördert werden Projekte zur Vorbereitung oder Begleitung einer betrieblichen Ausbildung durch individuelle Unterstützung. Zielgruppe sind förderungsbedürftige junge Menschen, die nicht in schulische berufsvorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) einmünden. Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt in der Regel durch die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Gegenstand der Förderung:

  • Betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung und individuelle Ausbildungsbegleitung
  • Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge
  • Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk

Beratungsrichtlinie
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen.
Gegenstand der Förderung:

  • Beratung durch selbständige Unternehmensberater und Unternehmens-beraterinnen – Intensivberatung und Prozessbegleitung
  • Beratung durch organisationseigene Berater und Beraterinnen im Handwerk
  • Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU
  • Qualifizierungsentwickler und Qualifizierungsentwicklerinnen
  • Landesweite Einrichtung zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung
  • Projekte zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung mit transnationalem Bezug

Schulförderrichtlinie
Steigerung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sowie zur Förderung von schulischen Berufsorientierungsmaßnahmen an weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Thüringen
Gegenstand der Förderung:

  • Maßnahmen zur Senkung des prozentualen Anteils an Schülerinnen und Schülern der Schwerpunktschulen, welche die Schule ohne Abschluss verlassen
  • Maßnahmen zur schulischen Berufsorientierung
  • Ergänzende Maßnahmen

Gründerrichtlinie – Teil A, Existenzgründerberatung und Gründerprämien
Erhöhung der Stabilität von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen.
Gegenstand der Förderung:

  • Intensivberatungen für Existenzgründer und Existenzgründerinnen durch selbständige Unternehmensberater und Unternehmensberaterinnen
  • Gründungsberatungen durch Gewährung von Existenzgründerpässen
  • Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer und Gründerinnen einschließlich innovativer Kleinstunternehmen sowie innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Existenzsicherung für Gründer und Gründerinnen in der Vorgründungsphase durch Gründerprämien

Integrationsrichtlinie
Wiederherstellung, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von benachteiligten Zielgruppen des Arbeitsmarkts
Gegenstand der Förderung:

  • Projekte zur individuellen Integrationsbegleitung
  • Projekte der beruflichen Qualifizierung zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden sowie zur Steigerung ihrer Anpassungsfähigkeit an den sozialen, technischen und wirtschaftlichen Wandel
  • Berufliche Integrationsprojekte zur Verbesserung der Chancengleichheit und Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Projekte, durch die Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration erprobt oder begleitet werden

Weiterbildungsrichtlinie
Förderung von Vorhaben der betrieblichen und individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer
Gegenstand der Förderung:

  • Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen,
  • Vorhaben und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräfte-sicherung beitragen,
  • Die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungscheck)

Thüringen Jahr : Freiwilliges Ökologisches Jahr /Freiwilliges Soziales Jahr
Zweck der Förderung ist die Unterstützung der Träger bei der Durchführung des Thüringen Jahres, um jungen Menschen eine Teilnahme am Thüringen Jahr in Einsatzstellen im Freistaat Thüringen zu ermöglichen. Das Thüringen Jahr wird als Freiwilliges Soziales Jahr in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Schule, Kultur, Sport und Denkmalpflege und als Freiwilliges Ökologisches Jahr in den Bereichen der Nachhaltigen Entwicklung, des Natur- und Umweltschutzes sowie der Bildung für Nachhaltige Entwicklung angeboten.

Stand: 12.06.2015

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des ESF Thüringen.
Informationen zu den Richtlinien sowie Beratung erhalten Sie bei der GFAW Thüringen.

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