Förderfristen

ERASMUS+ (2021 - 2027)

.... umfasst die Bereiche Schulbildung (einschließlich Vorschulbildung), Hochschulbildung, Allgemeine und Berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport.
In Deutschland sind für die genannten Bereiche unterschiedliche Nationalagenturen zuständig. Lediglich der Bereich Sport wird direkt über die Europäische Kommission betreut.

Schulbildung: LINK
Hochschulbildung: LINK
Allgemeine und Berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung: LINK
Jugend: LINK
Sport: LINK

Antragsfristen:

Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen

AKTION TERMIN
Mobilität von Einzelpersonen — Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung 11.05.2021, 19.10.2021
Mobilität von Einzelpersonen — Bereich Hochschulbildung 11.05.2021
Mobilität von Einzelpersonen — Bereich Jugend 11.05.2021, 05.10.2021


Leitaktion 2 -  Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

AKTION TERMIN
Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften 20.05.2021
Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden 20.05.2021
Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport 20.05.2021
Kleinere Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend 20.05.2021, 03.11.2021
Kleinere Partnerschaften im Bereich Sport 20.05.2021
Zentren der beruflichen Exzellenz 07.09.2021
Erasmus+-Lehrkraftakademien 07.09.2021
Erasmus-Mundus-Aktion 26.05.2021
Innovationsallianzen 07.09.2021
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend 01.07.2021
Gemeinnützige Sportveranstaltungen 20.05.2021

 
Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

AKTION TERMIN
"European Youth Together" (Die europäische Jugend vereint) 24.06.2021

 

AKTION TERMIN
Jean-Monnet-Maßnahmen und -Netze 02.06.2021

Weitere Informationen:

Programmwebsite: LINK
Aufruf 2021: LINK
Programmleitfaden 2021: LINK

 

Bilaterale Programme für den Austausch von Auszubildenden

ProTandem - Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung
Antragsfrist: Bewerbung ständig möglich

Weitere Infos: https://protandem.org/ 

Deutsch-Polnisches Jugendwerk - Austausch mit Polen
Antragsfrist: laufend; mind. 3 Monate vor Projektbeginn

Weitere Infos: http://www.dpjw.org

TANDEM - Austausch mit Tschechien
--> Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds - Berufliche Praktika für tschechische Auszubildende und junge Arbeitnehmer/-innen in Deutschland (Unterstützung für aufnehmende Einrichtungen)
Antragsfrist: 31. März und 30. September des lfd. Jahres

--> Leonardo da Vinci Mobilität - Berufliche Praktika für deutsche Jugendliche in der Erstausbildung in Tschechien
Antragsfrist: 30. November des lfd. Jahres

Weitere Infos: http://www.tandem-org.de/foerderung/freiwillige-berufliche-praktika.html

 

Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) 2021 –2027

Die bisherigen Programme „Europa für Bürgerinnen und Bürger (EfBB)“ und das ehemalige Daphne-Programm werden ab 2021 vereint zum EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte 2021-2017“ – kurz CERV.

Das bisherige EfBB-Programm bleibt mit seinen Inhalten und Aktionen als eine Säule des neuen Programms bestehen.

Aktuell finden die finale Ausgestaltung des Arbeitsprogramms und der Calls statt. Danach wird der Prozess der Nominierung der nationalen Kontaktstellen erfolgen ebenso wie die Einrichtung eines Programmausschusses. Mit der Annahme des Programms sowie der Veröffentlichung erster Calls ist zum Ende des 1. Quartals bzw. zum Beginn des 2. Quartals 2021 zu rechnen.

Weitere Infos: LINK

 

Thüringer Europaförderrichtlinie – ThürEFR

Gefördert werden Thüringer Europaprojekte von besonderer europapolitischer Bedeutung (Vorhaben der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit, um damit die Zustimmung der Thüringer Bevölkerung zum Europäischen Einigungsprozess zu erhöhen und die Kenntnisse zu aktuellen europapolitischen Schwerpunkten zu vertiefen).

Die Projektförderung erfolgt im Rahmen einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Anträge sind an die Thüringer Staatskanzlei in Erfurt zu richten.
Die Richtlinie gilt bis 31.12.2023.

Weitere Infos: LINK (runterscrollen auf der Seite)
Richtlinie: LINK

 

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